Stand: 01.08.2026
1. Anbieter und Vertragspartner
Vertragspartner sämtlicher Aufträge ist:
XSR AGENCY LTD Georgiou Karaiskaki 11–13 CARISA SALONICA, Apartment/Office 102 Pervolia 7560 Larnaca Zypern
Die XSR AGENCY LTD betreibt die jeweiligen Marken, Websites und Vertriebsauftritte, über die ihre Dienstleistungen angeboten werden.
Die vollständigen Unternehmensangaben sind jederzeit im Impressum der jeweiligen Website einsehbar.
Abweichende Markenbezeichnungen, Domains, E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder länderspezifische Internetauftritte begründen keinen hiervon abweichenden Vertragspartner.
2. Leistungsgegenstand und rechtliche Bearbeitung
Gegenstand unserer Dienstleistung ist die Prüfung und Bearbeitung von Online-Bewertungen mit dem Ziel ihrer Entfernung von der jeweiligen Plattform.
Die erste Sichtung und Einordnung des Falls erfolgt durch unser internes Legal Team. Die Antragstellung, die Formulierung sowie das Löschungsverfahren gegenüber der jeweiligen Plattform werden in jedem Fall durch spezialisierte, in Deutschland zugelassene Rechtsanwälte durchgeführt.
Diese anwaltlichen Tätigkeiten werden durch für uns tätige interne oder externe zugelassene Rechtsanwälte durchgeführt.
Die XSR AGENCY LTD selbst ist keine Rechtsanwaltskanzlei. Die von uns beauftragten Rechtsanwälte handeln im Rahmen ihrer jeweiligen berufsrechtlichen Zulassung.
Wir schulden keinen bestimmten Bearbeitungsweg. Insbesondere entscheiden wir beziehungsweise die von uns beauftragten Rechtsanwälte nach fachlichem Ermessen, über welchen zulässigen Melde-, Beschwerde-, Legal- oder sonstigen Kommunikationsweg die betreffende Plattform kontaktiert wird.
3. Erfolgsbasierte Vergütung
Unsere Vergütung erfolgt grundsätzlich auf Erfolgsbasis, sofern im jeweiligen Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Bei Nichterfolg fällt für die betreffende Bewertung kein Erfolgshonorar an.
Das vereinbarte Erfolgshonorar wird fällig, sobald die betreffende Bewertung infolge des von uns oder in unserem Auftrag eingeleiteten Verfahrens von der jeweiligen Plattform entfernt wurde und öffentlich nicht mehr abrufbar ist.
Die Dienstleistung gilt insbesondere dann als erfolgreich erbracht, wenn die betreffende Bewertung nach Abschluss oder infolge unserer Bearbeitung nicht mehr auf dem öffentlich zugänglichen Unternehmens- oder Plattformprofil angezeigt wird.
Eine spätere Wiederveröffentlichung durch die Plattform oder den Verfasser lässt einen bereits eingetretenen und nachgewiesenen Erfolg sowie die daraus entstandene Vergütungspflicht grundsätzlich unberührt. Für eine erneute Bearbeitung gilt Ziffer 8 dieser AGB.
4. Auftragserteilung und Einbeziehung dieser AGB
Ein Auftrag kommt insbesondere zustande durch:
- schriftliche Auftragsbestätigung,
- Bestätigung per E-Mail,
- Bestätigung über ein Kundenportal,
- ausdrückliche Zustimmung zu einem Angebot oder
- eine vergleichbare eindeutige Erklärung des Kunden.
Mit Erteilung des Auftrags ermächtigt der Kunde uns, sämtliche zur vereinbarten Bearbeitung erforderlichen und zulässigen Massnahmen selbst oder durch von uns beauftragte Rechtsanwälte, Rechtspartner oder sonstige Dienstleister einzuleiten. Die Antragstellung, die Formulierung sowie das Löschungsverfahren gegenüber der jeweiligen Plattform führen dabei stets in Deutschland zugelassene Rechtsanwälte durch.
Die jeweils gültigen AGB werden dem Kunden vor beziehungsweise bei Vertragsschluss über unsere Website, einen entsprechenden Link oder im Rahmen der Auftragskommunikation zugänglich gemacht.
Der Kunde ist verpflichtet, die ihm zugänglich gemachten Vertragsinformationen, das Impressum und diese AGB vor Erteilung des Auftrags zur Kenntnis zu nehmen.
5. Unternehmergeschäft
Unser Angebot richtet sich grundsätzlich an Unternehmer, Unternehmen, Selbstständige, Freiberufler und juristische Personen, die unsere Leistungen im Zusammenhang mit ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit in Anspruch nehmen.
Mit Auftragserteilung bestätigt der Kunde, den Auftrag im Rahmen seiner unternehmerischen oder beruflichen Tätigkeit zu erteilen.
Soweit zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften im Einzelfall dennoch anwendbar sein sollten, bleiben diese unberührt.
6. Nachweis der erfolgreichen Entfernung
Der Kunde ist zur Zahlung verpflichtet, sobald die erfolgreiche Entfernung hinreichend nachgewiesen wurde.
Als Nachweis können insbesondere dienen:
- eine Fall-ID, Vorgangsnummer, Referenznummer oder Aktennummer der Plattform,
- eine elektronische oder schriftliche Bestätigung der Plattform,
- eine Lösch- oder Bearbeitungsbestätigung,
- der dokumentierte Zustand des betreffenden Plattformprofils,
- die Nichterreichbarkeit beziehungsweise Nichtanzeige der konkret beauftragten Bewertung,
- Screenshots oder vergleichbare technische Dokumentationen,
- sonstige überprüfbare Informationen, aus denen die erfolgreiche Entfernung hervorgeht.
Eine mit dem jeweiligen Vorgang verknüpfte Plattformreferenz in Verbindung mit dem nachweisbaren Umstand, dass die betreffende Bewertung nicht mehr öffentlich sichtbar ist, stellt grundsätzlich einen ausreichenden Erfolgsnachweis dar.
7. Interne Unterlagen und Arbeitsweise
Nicht Bestandteil der vereinbarten Leistung ist – soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde – die Herausgabe von:
- interner Korrespondenz,
- internen Aktenvermerken,
- internen juristischen Einschätzungen,
- Entwürfen,
- rechtlichen Strategien,
- interner Kommunikation mit Rechtsanwälten oder Rechtspartnern,
- internen Prozess- oder Arbeitsunterlagen,
- internen Plattformzugängen oder
- sonstigem internen Work Product.
Die erfolgreiche Leistung wird anhand des vereinbarten Ergebnisses und der hierfür vorgesehenen Nachweise festgestellt.
Die nachträgliche Forderung nach zusätzlichen, bei Auftragserteilung nicht vereinbarten Unterlagen oder Nachweisen setzt die Fälligkeit einer bereits aufgrund erfolgreicher Leistung entstandenen Vergütung nicht automatisch aus.
Zwingende gesetzliche Auskunfts-, Rechenschafts- oder Informationspflichten bleiben hiervon unberührt.
8. Wiederveröffentlichung und erneute Bewertungen
Eine spätere Wiederherstellung oder erneute Veröffentlichung einer Bewertung durch Google oder eine andere Plattform liegt grundsätzlich außerhalb unseres unmittelbaren Einflussbereichs.
Wird eine von uns erfolgreich entfernte Bewertung später identisch oder im Wesentlichen inhaltsgleich erneut durch denselben Verfasser veröffentlicht, übernehmen wir – sofern das ursprüngliche Erfolgshonorar vollständig bezahlt wurde – eine erneute Prüfung und, soweit rechtlich und tatsächlich möglich, eine erneute Bearbeitung ohne zusätzliches Erfolgshonorar.
Ob es sich um denselben Verfasser oder eine Wiederveröffentlichung handelt, kann insbesondere anhand von Benutzername, Profil, Wortlaut, Inhalt, zeitlichem Zusammenhang und sonstigen objektiven Umständen beurteilt werden.
Eine Garantie dafür, dass eine Plattform entfernte Inhalte niemals eigenständig wiederherstellt, kann nicht übernommen werden.
9. Spätere Wiederherstellung durch die Plattform
Die Entscheidung über Entfernung, Sperrung, Wiederherstellung oder erneute Veröffentlichung eines Inhalts liegt ausschließlich bei der jeweiligen Plattform.
Eine nach erfolgreicher Entfernung erfolgende spätere Wiederherstellung hebt die bereits ordnungsgemäß erbrachte Leistung und eine hierdurch bereits entstandene Vergütungspflicht nicht rückwirkend auf.
Dies gilt insbesondere dann, wenn die Plattform aufgrund eines späteren Einspruchs des Rezensenten, neuer Informationen, einer erneuten Prüfung oder einer Änderung ihrer internen Entscheidung den Inhalt wieder veröffentlicht.
10. Zahlungsbedingungen
Das vereinbarte Erfolgshonorar wird mit Eintritt und Nachweis des Erfolges fällig.
Die Zahlung hat innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu erfolgen.
Die Rechnungsstellung kann abhängig vom jeweiligen Angebot insbesondere in EUR, CHF oder einer anderen vereinbarten Währung erfolgen.
Zur Verfügung gestellte Zahlungswege können insbesondere Banküberweisung, Kredit- oder Debitkarte sowie weitere elektronische Zahlungsarten umfassen.
Der Kunde kann nach erfolgreicher Leistungserbringung nicht einseitig neue Zahlungsbedingungen oder zusätzliche Voraussetzungen für die Zahlung bestimmen, die bei Auftragserteilung nicht vereinbart wurden.
11. Zahlungsverzug und Forderungsdurchsetzung
Wird eine fällige Rechnung nicht innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist vollständig bezahlt, gerät der Kunde nach Maßgabe des anwendbaren Rechts in Zahlungsverzug.
Wir sind in diesem Fall berechtigt, die Forderung selbst oder durch beauftragte Dritte weiterzuverfolgen.
Hierzu können insbesondere eingeschaltet werden:
- Inkassodienstleister,
- Rechtsanwälte,
- Forderungsmanagement-Dienstleister oder
- sonstige zur Forderungsdurchsetzung berechtigte Dritte.
Wir sind ferner berechtigt, fällige Forderungen im gesetzlich zulässigen Umfang an Dritte abzutreten.
Die zur Forderungsdurchsetzung erforderlichen Daten dürfen im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften an die hierfür eingeschalteten Stellen übermittelt werden.
Gesetzlich zulässige Verzugszinsen, Mahn-, Inkasso-, Rechtsverfolgungs- und Gerichtskosten können zusätzlich geltend gemacht werden, soweit die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
12. Auswirkungen eines Zahlungsverzugs auf weitere Leistungen
Solange eine fällige Rechnung nicht vollständig beglichen wurde, sind wir berechtigt, weitere freiwillige Nachbetreuungs-, Garantie- oder Wiederholungsleistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang auszusetzen.
Dies gilt insbesondere für eine erneute kostenlose Bearbeitung nach einer späteren Wiederveröffentlichung gemäß Ziffer 8.
Soweit ein von uns eingeleitetes Verfahren bei einer Plattform noch nicht endgültig abgeschlossen ist, können wir bei endgültiger Zahlungsverweigerung – soweit rechtlich, berufsrechtlich und nach den jeweiligen Plattformregeln zulässig – noch laufende beziehungsweise von uns kontrollierbare Eingaben, Verfahren oder Maßnahmen einstellen oder zurücknehmen.
Ob eine Plattform infolge einer solchen Rücknahme einen Inhalt wiederherstellt, liegt ausschließlich im Entscheidungsbereich der jeweiligen Plattform. Eine Wiederherstellung kann von uns weder garantiert noch unmittelbar veranlasst werden.
13. Nachträgliche Stornierung
Nach verbindlicher Auftragserteilung kann ein bereits in Bearbeitung befindlicher Auftrag nicht dadurch rückwirkend aufgehoben werden, dass der Kunde nach Beginn der Bearbeitung seine Zustimmung widerruft oder den Auftrag anderweitig vergibt.
Wurde durch unsere bis dahin eingeleiteten Maßnahmen anschließend der vereinbarte Erfolg erzielt, bleibt das vereinbarte Erfolgshonorar geschuldet.
Wird kein Erfolg erzielt, entsteht – vorbehaltlich einer ausdrücklich abweichenden Vereinbarung – kein Erfolgshonorar.
Zwingende gesetzliche Rücktritts-, Anfechtungs- oder sonstige Rechte bleiben unberührt.
14. Exklusivität und Doppelbeauftragung
Der Kunde verpflichtet sich, dieselbe konkrete Bewertung während unserer laufenden Bearbeitung nicht gleichzeitig einem weiteren Anbieter zur Entfernung zu übergeben.
Eine Doppelbeauftragung kann die eindeutige Zuordnung des erfolgreichen Verfahrens erheblich erschweren.
Hat der Kunde entgegen dieser Verpflichtung einen weiteren Anbieter beauftragt, bleibt unser Erfolgshonorar geschuldet, sofern anhand einer Plattformreferenz, Fall-ID, Bestätigung oder anderer objektiver Umstände nachgewiesen werden kann, dass die erfolgreiche Entfernung auf das von uns oder in unserem Auftrag eingeleitete Verfahren zurückzuführen ist.
15. Bearbeitungsdauer
Die Dauer des Verfahrens hängt insbesondere von der jeweiligen Plattform, dem Einzelfall, der Auslastung, möglichen Stellungnahmen Dritter und etwaigen Prüf- oder Einspruchsverfahren ab.
Die gewöhnliche Bearbeitungsdauer beträgt etwa eine bis vier Wochen.
Angaben zur Bearbeitungsdauer stellen grundsätzlich keine verbindliche Frist oder Erfolgsgarantie dar, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
16. Erfolgloser erster Bearbeitungsversuch
Führt der erste Bearbeitungsschritt nicht zur Entfernung, können wir nach eigenem fachlichem Ermessen weitere zulässige Maßnahmen oder einen weiteren Bearbeitungsversuch einleiten.
Hierfür entstehen dem Kunden im Rahmen eines vereinbarten erfolgsbasierten Auftrags keine zusätzlichen Erfolgshonorare, sofern nicht ausdrücklich zusätzliche Leistungen vereinbart wurden.
17. Keine Erfolgsgarantie vor Abschluss
Aufgrund der alleinigen Entscheidungshoheit der jeweiligen Plattform kann vor Abschluss des Verfahrens keine Garantie dafür übernommen werden, dass eine Bewertung tatsächlich entfernt wird.
Hieraus entsteht dem Kunden jedoch kein Vergütungsrisiko, soweit ausdrücklich ein erfolgsbasierter Auftrag vereinbart wurde: Ohne erfolgreichen Eintritt des vereinbarten Ergebnisses wird kein Erfolgshonorar berechnet.
18. Haftung
Wir haften nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
Für Entscheidungen oder technische Maßnahmen von Google oder anderen unabhängigen Plattformbetreibern, auf die wir keinen unmittelbaren Einfluss haben, übernehmen wir keine Garantie.
Dies betrifft insbesondere:
- spätere Wiederherstellungen,
- Änderungen der Plattformrichtlinien,
- Sperrungen oder Änderungen eines Unternehmensprofils,
- Einsprüche von Rezensenten,
- technische Störungen oder
- eigenständige Entscheidungen der Plattform.
Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit ein Haftungsausschluss oder eine Haftungsbeschränkung nach zwingendem Recht unzulässig ist.
19. Rechtswahl und Gerichtsstand
Für Verträge mit Unternehmern gilt, soweit gesetzlich zulässig, das Recht der Republik Zypern.
Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis wird, soweit eine entsprechende Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig und wirksam ist, die ausschließliche Zuständigkeit der sachlich zuständigen Gerichte am Sitz der XSR AGENCY LTD in Zypern vereinbart.
Zwingende gesetzliche Vorschriften über anwendbares Recht und internationale Zuständigkeit bleiben unberührt.
20. Änderungen der AGB
Für einen Auftrag gelten grundsätzlich die AGB in derjenigen Fassung, die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung wirksam in den Vertrag einbezogen wurden.
Spätere Änderungen dieser AGB wirken nicht rückwirkend auf bereits abgeschlossene Verträge, soweit mit dem Kunden nicht wirksam etwas anderes vereinbart wird.
21. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht Vertragsbestandteil geworden sein, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.
