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Google-Bewertungen

Gelöschte Google-Bewertung ist wieder da: Was nun?

Eine gelöschte Google-Bewertung ist wieder da – das kommt vor und ist ärgerlich. Google kann Rezensionen nach einer erneuten Prüfung oder nach einem Einspruch des Verfassers wiederherstellen. Möglich ist auch, dass dieselbe Person eine neue, inhaltsgleiche Bewertung schreibt. Diese Seite zeigt, wie Sie die Fälle unterscheiden und was Sie jetzt tun können.

Konrad Weber, IT-Berater für Online-Reputation · aktualisiert am · allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Fachlich geprüft von einem in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt aus unserem Anwaltsnetzwerk. Alle Angaben ohne Gewähr.

Inhaltsverzeichnis

Warum kann eine gelöschte Google-Bewertung wieder erscheinen?

Google entscheidet eigenständig über Entfernung und Wiederherstellung. Häufige Gründe sind ein Einspruch des Verfassers, neue Informationen, eine erneute Prüfung oder eine geänderte Plattformentscheidung. Daneben kann der Verfasser selbst eine neue Bewertung veröffentlichen.

Auch Rezensentinnen und Rezensenten können sich gegen eine Entfernung wehren. Legt die Person zum Beispiel Belege für einen tatsächlichen Besuch vor, kann Google die Bewertung wieder freischalten. Manchmal verschwindet eine Bewertung auch nur vorübergehend, etwa während einer Prüfung oder wegen technischer Anzeigefehler, und erscheint danach wieder.

Weder das Unternehmen noch ein Dienstleister kann verhindern, dass Google eine Entscheidung ändert. Eine Garantie für eine dauerhafte Entfernung gibt es deshalb nicht – bei keinem Anbieter.

Mögliche Ursachen einer erneut sichtbaren Bewertung
UrsacheTypisches ErkennungsmerkmalWer handelt?
Wiederherstellung durch GoogleGleicher Text, ursprüngliches Datum, gleiches ProfilGoogle
Einspruch des VerfassersGleiche Bewertung kehrt nach einiger Zeit zurückVerfasser, Entscheid durch Google
Neue Bewertung desselben VerfassersNeues Datum, gleicher oder ähnlicher Text, gleiches ProfilVerfasser
Neue Bewertung über anderes ProfilNeues Profil, auffällig ähnlicher WortlautUnklar – genauer prüfen
Vorübergehende AnzeigeproblemeBewertung war nie endgültig entferntGoogle

Ist es dieselbe Bewertung oder eine neue?

Vergleichen Sie Profilname, Profillink, Datum, Sternezahl und Wortlaut mit Ihrer ursprünglichen Dokumentation. Ein ursprüngliches Datum deutet auf eine Wiederherstellung hin; ein neues Datum auf eine neue Veröffentlichung.

Deshalb ist eine saubere Dokumentation vor der ersten Meldung so wichtig: Ohne Screenshot der Originalbewertung lässt sich später kaum belegen, dass es sich um denselben Inhalt handelt. Was Sie festhalten sollten, beschreibt Beweise sichern bei einer Google-Bewertung.

Erscheinen gleichzeitig mehrere ähnliche Bewertungen über verschiedene Profile, kann eine koordinierte Aktion dahinterstehen. Dann hilft der Ratgeber Review Bombing auf Google.

Was sehen die AGB bei einer Wiederveröffentlichung vor?

Wird eine von Bewertungsanwalt erfolgreich entfernte Bewertung später identisch oder im Wesentlichen inhaltsgleich durch denselben Verfasser erneut veröffentlicht, wird sie – sofern das ursprüngliche Erfolgshonorar vollständig bezahlt wurde – erneut geprüft und, soweit rechtlich und tatsächlich möglich, ohne zusätzliches Erfolgshonorar bearbeitet.

Ob es sich um denselben Verfasser oder eine Wiederveröffentlichung handelt, wird laut AGB insbesondere anhand von Benutzername, Profil, Wortlaut, Inhalt, zeitlichem Zusammenhang und sonstigen objektiven Umständen beurteilt.

Die AGB halten ebenso fest: Eine spätere Wiederherstellung durch die Plattform hebt einen bereits eingetretenen und nachgewiesenen Erfolg und die daraus entstandene Vergütungspflicht nicht rückwirkend auf. Eine Garantie, dass eine Plattform entfernte Inhalte niemals wiederherstellt, kann nicht übernommen werden. Den vollständigen Wortlaut finden Sie in den AGB, die Preisstaffel unter Kosten einer Bewertungsentfernung.

Was sollte ich jetzt tun?

Ruhe bewahren, dokumentieren und vergleichen. Danach entscheiden, ob eine erneute Meldung, eine Antwort oder eine erneute Prüfung sinnvoll ist.

  1. 1Neue Screenshots der wieder sichtbaren Bewertung erstellen: Datum, Profil, Text, Sternezahl, Link.
  2. 2Mit der ursprünglichen Dokumentation vergleichen: gleiche Bewertung, neue Bewertung desselben Profils oder neues Profil?
  3. 3Prüfen, ob sich am Sachverhalt etwas geändert hat, etwa ob die Person inzwischen einen Kontakt belegt hat.
  4. 4Bei einem Auftrag über Bewertungsanwalt: die Wiederveröffentlichung mit der ursprünglichen Fallreferenz melden.
  5. 5Ohne Auftrag: prüfen, ob eine erneute Selbstmeldung mit präziser Begründung sinnvoll ist – siehe Google-Bewertung melden.
  6. 6Wenn die Bewertung bleibt: sachlich antworten, ohne Kundendaten zu nennen.

Was sollte ich nicht tun?

Den Verfasser nicht öffentlich angreifen oder bedrohen, keine Gegenbewertungen organisieren und nicht denselben Inhalt immer wieder massenhaft melden. Das löst das Problem nicht und kann neue schaffen.

Eine öffentliche Antwort wie «Diese Bewertung wurde schon einmal gelöscht» kann Leserinnen und Leser verunsichern und die Situation eskalieren. Wiederholte, gleichlautende Meldungen ohne neue Begründung ändern die Entscheidung von Google in der Regel nicht. Besser ist eine sachliche Einordnung und, wo nötig, eine erneute Prüfung.

Wie lässt sich das Risiko einer Wiederherstellung verringern?

Ganz ausschliessen lässt es sich nicht. Hilfreich ist, dass die ursprüngliche Beanstandung auf einem tragfähigen, dokumentierten Sachverhalt beruht – nicht auf Vermutungen. Je solider die Begründung, desto weniger Angriffsfläche bietet sie einem Einspruch.

Das ist einer der Gründe, weshalb Bewertungsanwalt jeden Fall vorab prüft und aussichtslose Fälle nicht übernimmt. Eine Bewertung, die echte Kritik enthält, sollte gar nicht erst angegriffen werden. Mehr zur Einordnung: Google-Bewertung löschen lassen in der Schweiz und wie lange eine Löschung dauert.

Häufige Fragen

+Kann Google eine gelöschte Bewertung wiederherstellen?

Ja. Google kann Inhalte nach erneuter Prüfung, neuen Informationen oder einem Einspruch des Verfassers wieder veröffentlichen.

+Woran erkenne ich, ob es eine neue Bewertung ist?

Meist am Datum: Eine wiederhergestellte Bewertung trägt in der Regel das ursprüngliche Datum, eine neue Bewertung ein neues. Vergleichen Sie auch Profil und Wortlaut.

+Kostet eine erneute Bearbeitung nochmals?

Laut AGB ist bei einer identischen oder im Wesentlichen inhaltsgleichen Wiederveröffentlichung desselben Verfassers nach vollständig bezahltem ursprünglichem Erfolgshonorar eine erneute Prüfung und – soweit möglich – Bearbeitung ohne zusätzliches Erfolgshonorar vorgesehen.

+Muss ich das Erfolgshonorar zurückfordern, wenn die Bewertung wieder da ist?

Laut AGB hebt eine spätere Wiederherstellung durch die Plattform einen bereits eingetretenen und nachgewiesenen Erfolg nicht rückwirkend auf. Stattdessen greift die Regel zur erneuten Bearbeitung.

+Gilt die AGB-Regel auch, wenn ein anderes Profil schreibt?

Die Regel bezieht sich auf denselben Verfasser. Ob das zutrifft, wird anhand objektiver Umstände wie Profil, Wortlaut und zeitlichem Zusammenhang beurteilt.

+Kann eine dauerhafte Löschung garantiert werden?

Nein. Über Entfernung und Wiederherstellung entscheidet allein Google.

Quellen

Konkrete Bewertung prüfen lassen

Kostenlose Ersteinschätzung. Google entscheidet über die Entfernung – wir sagen Ihnen vorher ehrlich, ob eine Prüfung sinnvoll ist.

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