Was ist eine Fake-Google-Bewertung?
Eine Fake-Bewertung ist eine Rezension, die eine Erfahrung vortäuscht, die es so nicht gegeben hat – oder die von jemandem stammt, der das Unternehmen nicht unvoreingenommen bewerten darf. Google fasst das unter «Fake Engagement» und «Interessenkonflikt» zusammen. Ob eine konkrete Bewertung darunter fällt, ist eine Tatsachenfrage.
Im Alltag wird «Fake» für sehr unterschiedliche Situationen verwendet. Für die Einordnung lohnt es sich, genau zu unterscheiden, denn die Situationen werden von Google und vom Schweizer Recht unterschiedlich behandelt:
| Konstellation | Beispiel | Einordnung |
|---|---|---|
| Erfundene Erfahrung | Bewertung beschreibt einen Besuch, den es nie gab | Verstoss gegen Google-Richtlinien (Fake Engagement); je nach Inhalt auch rechtlich relevant |
| Interessenkonflikt | Mitbewerber, ehemalige Mitarbeitende oder Inhaber bewerten | Verstoss gegen Google-Richtlinien; siehe Bewertung durch Mitbewerber |
| Gekaufte oder getauschte Bewertungen | Bewertung gegen Geld, Gutschein oder Gegenleistung | Verstoss gegen Google-Richtlinien |
| Mehrere Konten einer Person | Gleicher Text, verschiedene Profile, kurze Zeitabstände | Fake Engagement; oft Teil von Review Bombing |
| Verwechslung | Bewertung meint ein gleichnamiges Unternehmen oder einen anderen Standort | Keine Fälschung im engeren Sinn, aber oft themenfremd und meldbar |
| Echte, aber harte Kritik | Kundin war tatsächlich da und ist unzufrieden | Keine Fake-Bewertung; grundsätzlich zulässig, siehe negative Bewertung |
Woran erkennt man eine Fake-Bewertung?
Einzelne Merkmale beweisen wenig, mehrere zusammen können ein starkes Bild ergeben. Typisch sind: kein nachvollziehbarer Kundenkontakt, Details, die nicht zu Ihrem Betrieb passen, ein neues Profil ohne weitere Aktivität und mehrere ähnliche Bewertungen in kurzer Zeit.
Prüfen Sie Hinweise systematisch statt nach Gefühl. Eine ausführliche Methode mit Prüfreihenfolge finden Sie im Ratgeber Fake Google Bewertung erkennen. Die wichtigsten Signale im Überblick:
- Kein Kundenkontakt auffindbar: kein Termin, keine Rechnung, keine Reservation, keine Anfrage – nach sorgfältiger Prüfung aller Kanäle. Details dazu unter Google-Bewertung ohne Kundenkontakt.
- Unpassende Details: Leistungen, Produkte, Mitarbeitende, Öffnungszeiten oder Räumlichkeiten, die es bei Ihnen nicht gibt.
- Profilmuster: neu angelegtes Profil, keine oder nur eine einzige Rezension, Profilbild und Name ohne Bezug zur Region.
- Zeitliches Muster: mehrere negative Bewertungen innert Stunden oder Tagen, oft nach einem Konflikt, einem Medienbericht oder einem Social-Media-Beitrag.
- Sprachmuster: gleiche Formulierungen, gleiche Fehler oder gleiche Struktur über mehrere Profile hinweg.
- Bewertungsmuster im Profil: dieselbe Person bewertet mehrere Konkurrenten Ihrer Branche negativ – oder einen einzelnen Mitbewerber auffallend positiv.
Welche Hinweise reichen nicht aus?
Ein Pseudonym, ein kurzer Text, eine 1-Stern-Bewertung ohne Begründung oder die Tatsache, dass Sie die Person nicht kennen, sind für sich allein keine Belege. Viele echte Kundinnen und Kunden schreiben unter Fantasienamen und ohne Text.
Wer eine echte Kritik als «Fake» meldet, erreicht meist nichts – und riskiert, dass eine spätere, gut begründete Meldung weniger Gewicht hat. Ausserdem kann ein öffentlich geäusserter Fälschungsvorwurf gegenüber einer echten Kundin selbst problematisch sein. Mehr zur Abgrenzung bei Pseudonymen lesen Sie unter anonyme Google-Bewertung, zu Sternebewertungen ohne Text unter 1-Stern-Bewertung ohne Text.
Ebenfalls kein Beleg: Die Bewertung ist «offensichtlich unfair» oder schadet dem Umsatz. Das kann zutreffen, sagt aber nichts darüber aus, ob die Erfahrung echt war.
Was gilt bei Verwechslungen?
Manche Bewertungen landen beim falschen Unternehmen – etwa bei gleichnamigen Firmen, benachbarten Betrieben im selben Gebäude oder einer anderen Filiale. Die Erfahrung kann echt sein, betrifft aber nicht Sie. Solche Beiträge sind in der Regel als themenfremd meldbar.
Typische Anzeichen sind Hinweise auf Produkte, Preise oder Personen eines anderen Betriebs. Dokumentieren Sie, warum die Beschreibung nicht zu Ihnen passen kann, etwa mit Ihrem Angebot oder Ihren Öffnungszeiten. Eine freundliche öffentliche Antwort («Wir vermuten eine Verwechslung mit …») hilft Leserinnen und Lesern, ohne die verfassende Person anzugreifen. Wie Sie dabei formulieren, zeigt der Ratgeber auf eine Google-Bewertung antworten.
Was tun bei Bewertungen durch Konkurrenten?
Bewertungen von Mitbewerbern verstossen gegen Googles Regel zu Interessenkonflikten. Zusätzlich kann im Schweizer Recht das UWG relevant werden. Ein blosser Verdacht genügt aber nicht; es braucht nachvollziehbare Hinweise auf den Zusammenhang.
Konkurrenzbewertungen sind ein eigener Themenkomplex mit typischen Mustern und eigenen rechtlichen Fragen. Lesen Sie dazu Google-Bewertung durch Mitbewerber und zur rechtlichen Seite UWG und Google-Bewertungen.
Was tun bei koordinierten Angriffen und mehreren ähnlichen Bewertungen?
Erhalten Sie in kurzer Zeit mehrere negative Bewertungen ohne erkennbaren Kundenbezug, liegt oft eine koordinierte Aktion vor. Dokumentieren Sie das Gesamtmuster, melden Sie jede Bewertung einzeln und prüfen Sie, ob Google ungewöhnliche Aktivitäten bereits erkannt hat.
Auslöser sind häufig Medienberichte, virale Beiträge, politische oder weltanschauliche Konflikte oder ein Streit mit einer einzelnen Person, die ihr Umfeld mobilisiert. Google kann bei solchen Ereignissen das Profil vorübergehend für neue Bewertungen sperren und auffällige Beiträge entfernen. Das Vorgehen Schritt für Schritt finden Sie unter Review Bombing auf Google.
Wichtig für die Beweissicherung: Halten Sie nicht nur die einzelnen Bewertungen fest, sondern auch den zeitlichen Verlauf, den möglichen Auslöser (Link, Screenshot) und Ihre durchschnittliche Bewertungsfrequenz vor dem Ereignis. Gerade der Vergleich «sonst zwei Bewertungen pro Monat, jetzt zwanzig an einem Wochenende» macht ein Muster sichtbar.
Welche Beweise sollten Sie sichern?
Sichern Sie die Bewertung sofort und vollständig: Screenshot mit Datum, Profilname, Sternezahl, Text und Link. Halten Sie zudem fest, welche internen Systeme Sie geprüft haben und mit welchem Ergebnis. Bewertungen können geändert oder gelöscht werden – später ist der Zustand oft nicht mehr rekonstruierbar.
Eine vollständige Checkliste mit Vorlage für das Prüfprotokoll finden Sie unter Beweise sichern bei einer Google-Bewertung. Die Kernpunkte:
- 1Screenshot der Bewertung inklusive Profilname, Datum, Sternezahl und vollständigem Text; bei langen Texten mehrere Screenshots.
- 2Link zur einzelnen Bewertung kopieren (über «Teilen» bzw. den Link der Rezension in Google Maps).
- 3Screenshot des Rezensentenprofils: Anzahl Beiträge, andere bewertete Unternehmen, Fotos.
- 4Interne Prüfung dokumentieren: welche Systeme, welcher Zeitraum, welche Suchbegriffe, wer hat geprüft, Ergebnis.
- 5Kontext sichern: zeitgleiche weitere Bewertungen, mögliche Auslöser, Korrespondenz mit der mutmasslichen Person.
- 6Keine Kundendaten in Screenshots öffentlich verwenden; die Dokumentation ist für Google, Ihre Beraterin oder ein Verfahren gedacht.
Wie melde ich eine Fake-Bewertung bei Google?
Über Ihr Unternehmensprofil: Rezension auswählen, «Rezension melden» und den passenden Grund wählen – meist «Fake Engagement» oder «Interessenkonflikt». Die Meldung ist kostenlos. Lehnt Google ab, ist grundsätzlich ein Einspruch pro Rezension möglich (Stand Google-Hilfe Oktober 2026).
Die vollständige Anleitung mit Tabelle der Meldegründe finden Sie unter Google-Bewertung melden in der Schweiz. Für eindeutige Fälle – etwa eine Bewertung, die erkennbar einen anderen Betrieb meint, oder zehn identische Texte über Nacht – ist die Selbstmeldung oft ausreichend.
Wurde Ihre Meldung abgelehnt, heisst das nicht automatisch, dass die Bewertung echt ist. Oft fehlte der Meldung schlicht der Kontext, den Google aus dem Formular nicht erkennen kann. Was dann sinnvoll ist, erklärt Google-Bewertung wurde nicht gelöscht.
Wann ist eine rechtliche Prüfung sinnvoll?
Eine rechtliche Prüfung lohnt sich, wenn die Meldung abgelehnt wurde, wenn die Fake-Bewertung zugleich konkrete unwahre Tatsachen behauptet oder wenn mehrere Bewertungen und ein erkennbarer Urheber im Spiel sind. Dann kommen neben den Google-Richtlinien auch Ansprüche nach Schweizer Recht in Betracht.
Eine erfundene Erfahrung, die zusätzlich überprüfbar falsche Vorwürfe enthält («hat mir das Doppelte verrechnet»), kann den Geschäftsruf verletzen. Nach Art. 28 ZGB ist die Persönlichkeit vor widerrechtlichen Verletzungen geschützt; nach der Rechtsprechung können sich auch juristische Personen, etwa für ihren geschäftlichen Ruf, darauf berufen. Mögliche Ansprüche nennt Art. 28a ZGB, darunter Beseitigung einer bestehenden Verletzung. Mehr dazu unter Art. 28 ZGB und Google-Bewertungen.
Stammt die Bewertung aus dem Umfeld eines Mitbewerbers und setzt Ihre Leistungen durch unrichtige oder irreführende Äusserungen herab, kann zusätzlich Art. 3 Abs. 1 lit. a UWG relevant sein. Strafrechtliche Tatbestände wie üble Nachrede oder Verleumdung (Art. 173 f. StGB) haben eigene Voraussetzungen und sind nicht schon deshalb erfüllt, weil eine Bewertung gefälscht ist.
Bei Bewertungsanwalt.ch sichtet das interne Legal Team den Fall; Antragstellung, Formulierung und Löschungsverfahren führen in jedem Fall Rechtsanwälte aus unserem Netzwerk durch, die in Deutschland zugelassen sind. Wie die Zusammenarbeit funktioniert und wer Vertragspartner ist, erklärt die Seite Anwaltsnetzwerk. Die Ersteinschätzung ist kostenlos; die Vergütung ist erfolgsbasiert gemäss Kostenübersicht.
Wo liegen die Grenzen?
Google entscheidet selbst über die Entfernung, und niemand kann eine Löschung garantieren. Die Identität eines anonymen Verfassers wird von Google nicht ohne Weiteres herausgegeben. Und eine Bewertung, die sich nach Prüfung als echt erweist, bleibt stehen – auch wenn sie schmerzt.
Weitere Grenzen, die Sie kennen sollten:
- Beweislage: Ohne dokumentierte interne Prüfung bleibt «kein Kundenkontakt» eine Behauptung.
- Wiederveröffentlichung: Google kann entfernte Bewertungen nach einem Einspruch des Verfassers wiederherstellen; siehe gelöschte Bewertung wieder da.
- Zeit: Google nennt keine verbindlichen Bearbeitungsfristen; siehe Dauer einer Löschung.
- Keine Gegenmanipulation: Eigene positive Bewertungen zu kaufen oder von Mitarbeitenden schreiben zu lassen, verstösst selbst gegen die Richtlinien und kann dem Profil schaden.
