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Fake Reviews

Google-Bewertung durch einen Wettbewerber oder Mitbewerber

Eine Google Bewertung durch einen Wettbewerber ist nach den Google-Richtlinien unzulässig: Wer mit Ihnen im Wettbewerb steht, hat einen Interessenkonflikt und darf Ihr Unternehmen nicht bewerten. In der Schweiz kann zudem das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) greifen. Schwierig ist fast immer der Nachweis. Diese Seite zeigt typische Hinweise, wie Sie Beweise sichern und wann sich welcher Weg lohnt.

Fabian Panzer, externer Autor, Netzguard Consulting · aktualisiert am · allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Fachlich geprüft von einem in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt aus unserem Anwaltsnetzwerk. Alle Angaben ohne Gewähr.

Inhaltsverzeichnis

Darf ein Mitbewerber mein Unternehmen auf Google bewerten?

Nein. Die Google-Richtlinien untersagen Bewertungen mit Interessenkonflikt. Dazu zählen ausdrücklich Bewertungen über Mitbewerber, um deren Ruf zu schaden. Das gilt auch für Bewertungen, die Inhaber oder Mitarbeitende eines Konkurrenten über ein privates Konto abgeben.

Der Interessenkonflikt besteht unabhängig davon, ob der Inhalt wahr oder falsch ist. Selbst eine sachlich formulierte Kritik eines direkten Konkurrenten ist für Google problematisch, weil sie nicht unvoreingenommen ist. Eine Übersicht über die Kategorie und verwandte Regeln finden Sie unter Google-Richtlinien für Bewertungen.

Eine Ausnahme kann bestehen, wenn eine Person, die zufällig in derselben Branche arbeitet, tatsächlich als Kundin bei Ihnen war. Auch dann bleibt aber der Anschein eines Konflikts – im Zweifel lohnt eine Prüfung des Einzelfalls.

Wann besteht eine Wettbewerbsbeziehung?

Eine Wettbewerbsbeziehung besteht, wenn sich zwei Unternehmen an denselben Kundenkreis richten – typischerweise gleiche Branche, ähnliches Angebot, überlappende Region. Auch Personen, die für einen Konkurrenten arbeiten oder ihm nahestehen, können in einem Interessenkonflikt sein.

Bei lokalen Betrieben ist das Einzugsgebiet entscheidend: Zwei Coiffeursalons im selben Quartier konkurrieren stärker als zwei Salons in Basel und Lugano. Bei Onlineshops oder spezialisierten Dienstleistern kann die Konkurrenz landesweit bestehen.

Das UWG ist zudem nicht nur auf direkte Konkurrenten beschränkt: Es erfasst grundsätzlich jedes Verhalten, das das Verhältnis zwischen Mitbewerbern oder zwischen Anbietern und Abnehmern beeinflusst (Art. 2 UWG). Ob eine einzelne Rezension diese Schwelle erreicht, ist im Einzelfall zu prüfen.

Woran erkennt man eine Bewertung durch die Konkurrenz?

Typische Hinweise sind: ein Profil, das ausschliesslich Betriebe Ihrer Branche bewertet, auffällig positive Bewertungen für einen bestimmten Konkurrenten, Branchenjargon, der für Laien untypisch ist, und ein zeitlicher Zusammenhang mit einem Wettbewerbskonflikt. Einzeln beweisen diese Merkmale wenig, zusammen können sie aussagekräftig sein.

Die folgende Tabelle hilft, die Hinweise zu gewichten:

Typische Hinweise auf eine Mitbewerber-Bewertung und ihre Aussagekraft
HinweisAussagekraftWas dokumentieren?
Profil bewertet mehrere Konkurrenten negativ, einen Betrieb positivhochScreenshot der Profilübersicht mit allen Bewertungen
Profilname oder -foto entspricht Inhaber oder Mitarbeitenden eines KonkurrentenhochAbgleich mit öffentlich sichtbaren Angaben (Website, Handelsregister, Social Media)
Bewertung empfiehlt ausdrücklich einen anderen Anbietermittel bis hochVollständiger Text, Datum
Fachbegriffe oder Insiderwissen, das Laien kaum habenmittelTextstellen markieren, Erklärung warum untypisch
Zeitlicher Zusammenhang mit Streit, Ausschreibung oder NeueröffnungmittelDatum des Ereignisses und der Bewertung
Kein Kundenkontakt feststellbarmittelPrüfprotokoll; siehe ohne Kundenkontakt
Nur «komisches Gefühl» oder ein bekannter KonfliktgeringReicht allein nicht – weitere Hinweise suchen

Wie sichern Sie Beweise bei einer Konkurrenzbewertung?

Sichern Sie neben der Bewertung selbst vor allem das Profil der verfassenden Person mit allen weiteren Bewertungen – genau dort liegt meist der stärkste Hinweis. Profile können jederzeit geändert oder gelöscht werden, deshalb sofort handeln.

  1. 1Bewertung sichern: Screenshot mit Profilname, Datum, Sternen, Text und Link zur Rezension.
  2. 2Profil der verfassenden Person öffnen und alle anderen Bewertungen sichern – besonders solche zu Betrieben Ihrer Branche.
  3. 3Öffentliche Verbindungen dokumentieren: gleicher Name auf der Website des Konkurrenten, im Handelsregister, auf LinkedIn oder in Social Media. Nur öffentlich zugängliche Quellen verwenden.
  4. 4Zeitlichen Kontext festhalten: Was geschah kurz vorher (Streit, verlorener Auftrag, Neueröffnung, Preisänderung)?
  5. 5Interne Prüfung auf Kundenkontakt durchführen und protokollieren.
  6. 6Weitere Details und eine Vorlage finden Sie unter Beweise sichern bei einer Google-Bewertung.

Wie melden Sie eine Mitbewerber-Bewertung bei Google?

Melden Sie die Bewertung im Unternehmensprofil mit dem Grund «Interessenkonflikt». Fügen Sie, wo das Formular es erlaubt, eine kurze sachliche Begründung hinzu: welche Verbindung zum Konkurrenten besteht und woraus sie sich ergibt.

Die Anleitung Schritt für Schritt finden Sie unter Google-Bewertung melden in der Schweiz. Bleiben Sie bei Fakten. Formulierungen wie «Das ist sicher die Konkurrenz von gegenüber» ohne Beleg helfen nicht und können unfair gegenüber Unbeteiligten sein.

Lehnt Google die Meldung ab, ist grundsätzlich ein Einspruch möglich. Danach kann eine rechtliche Prüfung zeigen, ob zusätzlich Schweizer Recht eine Grundlage bietet.

Wann ist eine Konkurrenzbewertung nach UWG unlauter?

Nach Art. 3 Abs. 1 lit. a UWG handelt unlauter, wer andere, ihre Waren, Leistungen, Preise oder Geschäftsverhältnisse durch unrichtige, irreführende oder unnötig verletzende Äusserungen herabsetzt. Eine erfundene schlechte Erfahrung eines Konkurrenten kann darunter fallen. Eine wahre und sachliche Äusserung in der Regel nicht.

Das UWG unterscheidet nicht nach Plattform: Ob die Äusserung auf Google, in einem Forum oder in einem Flyer erfolgt, ist für die Frage der Unlauterkeit zweitrangig. Entscheidend sind Inhalt, Wahrheitsgehalt und Wirkung. Mögliche zivilrechtliche Ansprüche nennt Art. 9 UWG, darunter Unterlassung und Beseitigung. Daneben kann der Persönlichkeitsschutz nach Art. 28 ZGB greifen.

Wichtig: Nicht jede falsche Kundenbewertung ist ein UWG-Fall. Das Wettbewerbsrecht ist dann relevant, wenn ein Bezug zum Wettbewerb besteht. Mehr zur Abgrenzung unter UWG und Google-Bewertungen. Strafrechtliche Folgen nach UWG oder StGB haben eigene Voraussetzungen und werden hier bewusst nicht pauschal behauptet.

Google-Richtlinien oder UWG: Welcher Weg passt?

Die Meldung bei Google wegen Interessenkonflikt ist der schnellste und kostenlose erste Schritt. Rechtliche Wege nach UWG oder ZGB kommen in Betracht, wenn Google nicht entfernt, wenn mehrere Bewertungen aus derselben Quelle stammen oder wenn der Urheber bekannt ist und das Verhalten fortsetzt.

Vergleich der Wege bei Bewertungen durch Mitbewerber
Google-MeldungRechtliche Prüfung
GrundlageGoogle-Richtlinie «Interessenkonflikt»UWG, Art. 28 ZGB, je nach Fall weitere Normen
KostenkostenlosErsteinschätzung kostenlos; bei Auftrag erfolgsbasiert gemäss Kosten
EntscheidGoogleGoogle über die Entfernung; über rechtliche Ansprüche ggf. ein Gericht
Geeignet beiklaren Hinweisen, einzelner Bewertungabgelehnter Meldung, mehreren Bewertungen, bekanntem Urheber
Grenzenbegrenzter Platz für Begründung, ein EinspruchBeweislast, Aufwand, offener Ausgang

Was sollten Sie nicht tun?

Vermeiden Sie öffentliche Beschuldigungen ohne Beleg, Gegenbewertungen beim Konkurrenten und gekaufte positive Bewertungen. Alles drei kann gegen Google-Richtlinien verstossen und Ihnen selbst rechtliche Probleme bereiten.

Eine öffentliche Antwort sollte ruhig bleiben, etwa: «Wir können diese Erfahrung keinem Besuch zuordnen und haben die Bewertung zur Prüfung gemeldet.» Den Konkurrenten in der Antwort namentlich zu nennen, ist riskant, solange der Zusammenhang nicht belegt ist. Hinweise zur Formulierung bietet auf eine Google-Bewertung antworten.

Häufige Fragen

+Ist eine Bewertung von einem Konkurrenten immer verboten?

Nach den Google-Richtlinien sind Bewertungen mit Interessenkonflikt nicht erlaubt. Ob eine konkrete Bewertung von einem Mitbewerber stammt, muss aber anhand von Hinweisen belegt werden.

+Kann ich eine Konkurrenzbewertung nach UWG löschen lassen?

Das UWG kann einen Anspruch auf Beseitigung begründen, wenn die Bewertung Ihre Leistungen durch unrichtige, irreführende oder unnötig verletzende Äusserungen herabsetzt. Ob das zutrifft, ist im Einzelfall zu prüfen.

+Reicht ein Verdacht auf einen bestimmten Wettbewerber?

Nein. Ein Motiv ist kein Beweis. Sammeln Sie konkrete Hinweise, etwa im Profil der verfassenden Person, und dokumentieren Sie sie.

+Darf ich den Konkurrenten in meiner Antwort nennen?

Davon raten wir ab, solange der Zusammenhang nicht belegt ist. Eine sachliche Antwort ohne Namen und eine Meldung bei Google sind sicherer.

+Was, wenn ein Mitbewerber mehrere Bewertungen über verschiedene Konten schreibt?

Dann liegt zusätzlich Fake Engagement nahe. Dokumentieren Sie das Muster über alle Profile hinweg und lesen Sie unseren Ratgeber zu Review Bombing.

+Gilt das auch für Bewertungen von Lieferanten oder Geschäftspartnern?

Auch Geschäftspartner können in einem Interessenkonflikt stehen, je nach Beziehung. Hatten sie aber eine echte Erfahrung als Kundin oder Kunde, ist die Lage weniger eindeutig. Prüfen Sie den Einzelfall.

Aus der Praxis

Quellen

Konkrete Bewertung prüfen lassen

Kostenlose Ersteinschätzung. Google entscheidet über die Entfernung – wir sagen Ihnen vorher ehrlich, ob eine Prüfung sinnvoll ist.

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Alle Ratgeber ansehen
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