Darf ein Mitbewerber mein Unternehmen auf Google bewerten?
Nein. Die Google-Richtlinien untersagen Bewertungen mit Interessenkonflikt. Dazu zählen ausdrücklich Bewertungen über Mitbewerber, um deren Ruf zu schaden. Das gilt auch für Bewertungen, die Inhaber oder Mitarbeitende eines Konkurrenten über ein privates Konto abgeben.
Der Interessenkonflikt besteht unabhängig davon, ob der Inhalt wahr oder falsch ist. Selbst eine sachlich formulierte Kritik eines direkten Konkurrenten ist für Google problematisch, weil sie nicht unvoreingenommen ist. Eine Übersicht über die Kategorie und verwandte Regeln finden Sie unter Google-Richtlinien für Bewertungen.
Eine Ausnahme kann bestehen, wenn eine Person, die zufällig in derselben Branche arbeitet, tatsächlich als Kundin bei Ihnen war. Auch dann bleibt aber der Anschein eines Konflikts – im Zweifel lohnt eine Prüfung des Einzelfalls.
Wann besteht eine Wettbewerbsbeziehung?
Eine Wettbewerbsbeziehung besteht, wenn sich zwei Unternehmen an denselben Kundenkreis richten – typischerweise gleiche Branche, ähnliches Angebot, überlappende Region. Auch Personen, die für einen Konkurrenten arbeiten oder ihm nahestehen, können in einem Interessenkonflikt sein.
Bei lokalen Betrieben ist das Einzugsgebiet entscheidend: Zwei Coiffeursalons im selben Quartier konkurrieren stärker als zwei Salons in Basel und Lugano. Bei Onlineshops oder spezialisierten Dienstleistern kann die Konkurrenz landesweit bestehen.
Das UWG ist zudem nicht nur auf direkte Konkurrenten beschränkt: Es erfasst grundsätzlich jedes Verhalten, das das Verhältnis zwischen Mitbewerbern oder zwischen Anbietern und Abnehmern beeinflusst (Art. 2 UWG). Ob eine einzelne Rezension diese Schwelle erreicht, ist im Einzelfall zu prüfen.
Woran erkennt man eine Bewertung durch die Konkurrenz?
Typische Hinweise sind: ein Profil, das ausschliesslich Betriebe Ihrer Branche bewertet, auffällig positive Bewertungen für einen bestimmten Konkurrenten, Branchenjargon, der für Laien untypisch ist, und ein zeitlicher Zusammenhang mit einem Wettbewerbskonflikt. Einzeln beweisen diese Merkmale wenig, zusammen können sie aussagekräftig sein.
Die folgende Tabelle hilft, die Hinweise zu gewichten:
| Hinweis | Aussagekraft | Was dokumentieren? |
|---|---|---|
| Profil bewertet mehrere Konkurrenten negativ, einen Betrieb positiv | hoch | Screenshot der Profilübersicht mit allen Bewertungen |
| Profilname oder -foto entspricht Inhaber oder Mitarbeitenden eines Konkurrenten | hoch | Abgleich mit öffentlich sichtbaren Angaben (Website, Handelsregister, Social Media) |
| Bewertung empfiehlt ausdrücklich einen anderen Anbieter | mittel bis hoch | Vollständiger Text, Datum |
| Fachbegriffe oder Insiderwissen, das Laien kaum haben | mittel | Textstellen markieren, Erklärung warum untypisch |
| Zeitlicher Zusammenhang mit Streit, Ausschreibung oder Neueröffnung | mittel | Datum des Ereignisses und der Bewertung |
| Kein Kundenkontakt feststellbar | mittel | Prüfprotokoll; siehe ohne Kundenkontakt |
| Nur «komisches Gefühl» oder ein bekannter Konflikt | gering | Reicht allein nicht – weitere Hinweise suchen |
Wie sichern Sie Beweise bei einer Konkurrenzbewertung?
Sichern Sie neben der Bewertung selbst vor allem das Profil der verfassenden Person mit allen weiteren Bewertungen – genau dort liegt meist der stärkste Hinweis. Profile können jederzeit geändert oder gelöscht werden, deshalb sofort handeln.
- 1Bewertung sichern: Screenshot mit Profilname, Datum, Sternen, Text und Link zur Rezension.
- 2Profil der verfassenden Person öffnen und alle anderen Bewertungen sichern – besonders solche zu Betrieben Ihrer Branche.
- 3Öffentliche Verbindungen dokumentieren: gleicher Name auf der Website des Konkurrenten, im Handelsregister, auf LinkedIn oder in Social Media. Nur öffentlich zugängliche Quellen verwenden.
- 4Zeitlichen Kontext festhalten: Was geschah kurz vorher (Streit, verlorener Auftrag, Neueröffnung, Preisänderung)?
- 5Interne Prüfung auf Kundenkontakt durchführen und protokollieren.
- 6Weitere Details und eine Vorlage finden Sie unter Beweise sichern bei einer Google-Bewertung.
Wie melden Sie eine Mitbewerber-Bewertung bei Google?
Melden Sie die Bewertung im Unternehmensprofil mit dem Grund «Interessenkonflikt». Fügen Sie, wo das Formular es erlaubt, eine kurze sachliche Begründung hinzu: welche Verbindung zum Konkurrenten besteht und woraus sie sich ergibt.
Die Anleitung Schritt für Schritt finden Sie unter Google-Bewertung melden in der Schweiz. Bleiben Sie bei Fakten. Formulierungen wie «Das ist sicher die Konkurrenz von gegenüber» ohne Beleg helfen nicht und können unfair gegenüber Unbeteiligten sein.
Lehnt Google die Meldung ab, ist grundsätzlich ein Einspruch möglich. Danach kann eine rechtliche Prüfung zeigen, ob zusätzlich Schweizer Recht eine Grundlage bietet.
Wann ist eine Konkurrenzbewertung nach UWG unlauter?
Nach Art. 3 Abs. 1 lit. a UWG handelt unlauter, wer andere, ihre Waren, Leistungen, Preise oder Geschäftsverhältnisse durch unrichtige, irreführende oder unnötig verletzende Äusserungen herabsetzt. Eine erfundene schlechte Erfahrung eines Konkurrenten kann darunter fallen. Eine wahre und sachliche Äusserung in der Regel nicht.
Das UWG unterscheidet nicht nach Plattform: Ob die Äusserung auf Google, in einem Forum oder in einem Flyer erfolgt, ist für die Frage der Unlauterkeit zweitrangig. Entscheidend sind Inhalt, Wahrheitsgehalt und Wirkung. Mögliche zivilrechtliche Ansprüche nennt Art. 9 UWG, darunter Unterlassung und Beseitigung. Daneben kann der Persönlichkeitsschutz nach Art. 28 ZGB greifen.
Wichtig: Nicht jede falsche Kundenbewertung ist ein UWG-Fall. Das Wettbewerbsrecht ist dann relevant, wenn ein Bezug zum Wettbewerb besteht. Mehr zur Abgrenzung unter UWG und Google-Bewertungen. Strafrechtliche Folgen nach UWG oder StGB haben eigene Voraussetzungen und werden hier bewusst nicht pauschal behauptet.
Google-Richtlinien oder UWG: Welcher Weg passt?
Die Meldung bei Google wegen Interessenkonflikt ist der schnellste und kostenlose erste Schritt. Rechtliche Wege nach UWG oder ZGB kommen in Betracht, wenn Google nicht entfernt, wenn mehrere Bewertungen aus derselben Quelle stammen oder wenn der Urheber bekannt ist und das Verhalten fortsetzt.
| Google-Meldung | Rechtliche Prüfung | |
|---|---|---|
| Grundlage | Google-Richtlinie «Interessenkonflikt» | UWG, Art. 28 ZGB, je nach Fall weitere Normen |
| Kosten | kostenlos | Ersteinschätzung kostenlos; bei Auftrag erfolgsbasiert gemäss Kosten |
| Entscheid | Google über die Entfernung; über rechtliche Ansprüche ggf. ein Gericht | |
| Geeignet bei | klaren Hinweisen, einzelner Bewertung | abgelehnter Meldung, mehreren Bewertungen, bekanntem Urheber |
| Grenzen | begrenzter Platz für Begründung, ein Einspruch | Beweislast, Aufwand, offener Ausgang |
Was sollten Sie nicht tun?
Vermeiden Sie öffentliche Beschuldigungen ohne Beleg, Gegenbewertungen beim Konkurrenten und gekaufte positive Bewertungen. Alles drei kann gegen Google-Richtlinien verstossen und Ihnen selbst rechtliche Probleme bereiten.
Eine öffentliche Antwort sollte ruhig bleiben, etwa: «Wir können diese Erfahrung keinem Besuch zuordnen und haben die Bewertung zur Prüfung gemeldet.» Den Konkurrenten in der Antwort namentlich zu nennen, ist riskant, solange der Zusammenhang nicht belegt ist. Hinweise zur Formulierung bietet auf eine Google-Bewertung antworten.
