Wer bewertet Makler und Verwaltungen?
Eigentümer, Kauf- und Mietinteressenten, Mietende und Bewerbende können alle eine echte Erfahrung mit dem Büro haben. Auch abgelehnte Bewerbende dürfen sachlich kritisieren.
Ein Immobilienbüro hat mehrere Kundengruppen: Eigentümerinnen und Eigentümer als Auftraggeber, Kauf- und Mietinteressenten, Mietende in verwalteten Liegenschaften sowie Handwerker und Nachbarn. Alle können eine Erfahrung mit dem Büro machen. Eine Bewertung ist nicht schon deshalb unzulässig, weil die Person nie einen Vertrag mit dem Büro hatte.
Besonders häufig sind Bewertungen nach abgelehnten Wohnungsbewerbungen. «Nach drei Besichtigungen keine einzige Rückmeldung» schildert eine echte Erfahrung und ist zulässig. Dass die Vermieterschaft und nicht das Büro über die Vergabe entschieden hat, kann eine sachliche Antwort erklären.
Makler oder Verwaltung: wer ist eigentlich gemeint?
Viele Büros vermarkten und verwalten zugleich. Kritik an einer kaputten Waschmaschine betrifft die Verwaltung, Kritik an einer Verkaufsprovision den Makler. Problematisch wird es, wenn Bewertungen das Büro für Entscheidungen verantwortlich machen, die es nachweislich nicht getroffen hat, oder wenn sie eigentlich eine andere Verwaltung mit ähnlichem Namen betreffen. Solche Verwechslungen lassen sich dokumentieren und bei Google melden: Google-Bewertung melden.
Falsche Vorwürfe: Schmiergeld, Diskriminierung, Betrug
Fiktive Beispiele: «Die Wohnung bekommt nur, wer unter der Hand bezahlt», «Ausländer werden hier systematisch abgelehnt» oder «Das Depot wurde nie zurückbezahlt». Das sind Tatsachenbehauptungen mit schwerem Vorwurf. Sind sie wahr, besteht ein berechtigtes öffentliches Interesse an der Kritik. Sind sie unwahr, können sie den Ruf des Büros und einzelner Bewirtschafterinnen erheblich verletzen.
Belege können etwa Vergabekriterien, Kommunikationsverläufe und Zahlungsbelege für Depotrückzahlungen sein. Grundlagen: unwahre Tatsachenbehauptung und Art. 28 ZGB bei Online-Bewertungen.
Mietende, Mietrecht und Datenschutz in Antworten
Bewertungen von Mietenden betreffen oft laufende mietrechtliche Konflikte, etwa um Mängel, Nebenkosten oder Kündigungen. Eine öffentliche Antwort darf weder Mietzins, Zahlungsrückstände, Kündigungsgründe noch Wohnungsnummern nennen; das sind Personendaten der Mietenden. Auch eine Antwort wie «Sie sind mit drei Mieten im Rückstand» ist unzulässig, selbst wenn sie stimmt. Mehr: Datenschutz bei Google-Bewertungen.
Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter im Fokus
Bewirtschaftende werden oft namentlich genannt. Kritik an Erreichbarkeit oder Arbeitsweise ist zulässig. Persönliche Herabsetzungen, Mutmassungen über das Privatleben oder Drohungen können Googles Verbot von Belästigung verletzen und die Persönlichkeit der genannten Person betreffen.
Konkurrenz unter Maklern
Der Maklermarkt ist lokal und kompetitiv. Bewertungen, die auffällig mit einem verlorenen Verkaufsmandat zusammenfallen oder von Profilen stammen, die Konkurrenzbüros positiv bewerten, können auf einen Interessenkonflikt hindeuten. Bei Mitbewerbern kann zusätzlich das UWG eine Rolle spielen. Ein Verdacht allein reicht aber nicht. Mehr: Google-Bewertung durch Mitbewerber.
Typische Immobilienbewertungen im Überblick
Fiktive Beispiele zur Orientierung.
| Typische Bewertung (fiktives Beispiel) | Einordnung | Sinnvoller nächster Schritt |
|---|---|---|
| «Nach der Besichtigung nie wieder etwas gehört.» | Echte Erfahrung, zulässig | Sachlich antworten, Vergabeprozess erklären |
| «Wohnung nur gegen Schmiergeld.» | Schwere Tatsachenbehauptung | Vergabeunterlagen sichern; rechtlich prüfen lassen |
| Kritik an Heizung in einer Liegenschaft, die das Büro nicht verwaltet | Verwechslung | Meldung mit Belegen |
| «Bewirtschafterin [Name] ist eine Hexe.» | Persönlicher Angriff | Meldung wegen Belästigung |
| Neues Profil bewertet negativ nach verlorenem Mandat an Mitbewerber | Möglicher Interessenkonflikt | Anhaltspunkte dokumentieren |
Wann eine individuelle Prüfung für Immobilienbüros sinnvoll ist
Eine Prüfung lohnt sich vor allem dann, wenn die Bewertung überprüfbare Tatsachen enthält, die nicht stimmen, wenn kein nachvollziehbarer Kontakt besteht, wenn Personen identifizierbar genannt oder sensible Angaben veröffentlicht werden oder wenn mehrere ähnliche Bewertungen in kurzer Zeit erscheinen. Für sachliche Kritik einer echten Kundin oder eines echten Kunden ist eine ruhige Antwort meist der bessere Weg.
Klare Richtlinienverstösse können Sie kostenlos selbst bei Google melden – die Schritte erklärt der Beitrag Google-Bewertung melden. Für eine fallbezogene Einschätzung bietet Bewertungsanwalt eine kostenlose Ersteinschätzung; Antragstellung, Formulierung und Löschungsverfahren führen in jedem Fall in Deutschland zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus dem Netzwerk durch. Die Betreiberin XSR Agency LTD ist selbst keine Kanzlei. Google entscheidet über jede Entfernung; die Kosten einer Bewertungsentfernung fallen nur pro erfolgreich entfernter Bewertung an.
Dieser Ratgeber beantwortet die häufigsten Fragen rund um das Thema «Google Bewertung Immobilienmakler» und gehört zu den Branchenratgebern für Schweizer Unternehmen. Bevor Sie etwas melden oder eine Anfrage stellen, hilft die folgende Kurz-Checkliste:
- Bewertung sichern: Screenshot mit Datum, Profilname, Sternen und vollständigem Wortlaut.
- Wortlaut aufteilen: Was ist Meinung, was ist eine überprüfbare Tatsache?
- Interne Unterlagen prüfen, ohne daraus etwas öffentlich zu machen.
- In einer Antwort keine Personendaten der bewertenden Person oder Dritter nennen.
- Bei möglichen Ehrverletzungsdelikten beachten: Ein Strafantrag ist innert drei Monaten seit Kenntnis von Tat und Täter zu stellen (Art. 31 StGB).
