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Branchen

Google-Bewertung für eine Kanzlei in der Schweiz

Eine Google Bewertung für eine Kanzlei hat eine Besonderheit, die es in kaum einer anderen Branche gibt: Bewertet wird nicht nur von Mandantinnen und Mandanten, sondern auch von Gegenparteien, die einen Prozess verloren haben. Gleichzeitig sind Anwältinnen und Anwälte beim Antworten durch ein besonders strenges Berufsgeheimnis gebunden.

Konrad Weber, IT-Berater für Online-Reputation · aktualisiert am · allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Fachlich geprüft von einem in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt aus unserem Anwaltsnetzwerk. Alle Angaben ohne Gewähr.

Inhaltsverzeichnis

Mandantenkritik: Ergebnis, Honorar und Kommunikation

Kritik an Ergebnis, Honorar und Kommunikation ist grundsätzlich zulässig. Konkrete falsche Tatsachen, etwa zu verpassten Fristen, können angreifbar sein – der Nachweis berührt aber das Berufsgeheimnis.

Mandantinnen und Mandanten bewerten oft das Ergebnis eines Verfahrens – obwohl die Kanzlei es nur begrenzt beeinflussen kann. «Ich habe verloren, der Anwalt war unfähig» ist ein Werturteil über die Leistung und grundsätzlich zulässig. Gleiches gilt für Kritik an Honorar, Erreichbarkeit oder Verständlichkeit.

Anders sind konkrete Behauptungen zu lesen, etwa «Die Anwältin hat die Berufungsfrist verpasst» oder «Es wurde nie eine Kostenschätzung abgegeben». Ob sie stimmen, ergibt sich aus der Akte – die aber dem Berufsgeheimnis unterliegt. Grundlagen: unwahre Tatsachenbehauptung.

Bewertungen von Gegenparteien

Wer gegen eine Kanzlei prozessiert hat, war nicht deren Kunde, hatte aber Kontakt mit ihr – in Rechtsschriften, Verhandlungen oder Korrespondenz. Google verlangt, dass Rezensionen eine eigene Erfahrung mit dem Unternehmen wiedergeben, und untersagt Inhalte mit Interessenkonflikt sowie belästigende Inhalte. Ob die Bewertung einer Gegenpartei eine zulässige Erfahrung oder ein unzulässiges Druckmittel ist, hängt vom Einzelfall ab.

Ein Hinweis auf Missbrauch kann sein, wenn die Bewertung während eines laufenden Verfahrens erscheint, den Ausgang beeinflussen soll oder die Anwältin persönlich herabsetzt. Solche Konstellationen sollten dokumentiert und fachlich geprüft werden.

Berufsgeheimnis: Art. 321 StGB und Art. 13 BGFA

Anwältinnen und Anwälte unterstehen dem Berufsgeheimnis nach Art. 321 StGB und nach Art. 13 des Anwaltsgesetzes (BGFA). Es erfasst alles, was ihnen im Rahmen des Mandats anvertraut wurde – und bereits die Tatsache, dass ein Mandat besteht. Eine öffentliche Antwort wie «Sie haben unseren Rat ignoriert» kann deshalb eine Verletzung des Berufsgeheimnisses darstellen, selbst wenn die Bewertung unfair ist.

Für eine Entbindung vom Berufsgeheimnis braucht es die Einwilligung der Mandantschaft oder einen Entscheid der zuständigen Aufsichtsbehörde. Das ist für eine Antwort auf eine Google-Bewertung in der Regel weder praktikabel noch angemessen. Empfehlenswert ist eine allgemeine Antwort ohne Bezug zum konkreten Fall.

Persönliche Angriffe auf Anwältinnen und Anwälte

Kanzleibewertungen richten sich oft gegen eine bestimmte Person. Herabsetzungen wie «Betrüger» oder «Winkeladvokat» können je nach Kontext ein zulässiges, scharfes Werturteil oder eine ehrverletzende Äusserung sein. Unbelegte Vorwürfe strafbaren Verhaltens, etwa Veruntreuung von Kostenvorschüssen, sind Tatsachenbehauptungen und können die Persönlichkeit erheblich verletzen. Grundlagen: Art. 28 ZGB bei Online-Bewertungen und beleidigende Google-Bewertung.

Abgrenzung: Wenn Kanzleien selbst bewertet werden

Auch Kanzleien, die selbst Persönlichkeitsrecht beraten, wenden sich bei eigenen Bewertungen oft an Dritte. Das hat einen praktischen Grund: Eine eigene Stellungnahme gegenüber Google oder in einem Verfahren berührt fast zwangsläufig Mandatsinformationen. Eine externe Prüfung kann helfen, nur mit den Informationen zu arbeiten, die ohne Verletzung des Berufsgeheimnisses verwendbar sind.

Typische Kanzleibewertungen im Überblick

Fiktive Beispiele zur Orientierung.

Fiktive Beispiele aus Anwaltskanzleien
Typische Bewertung (fiktives Beispiel)EinordnungSinnvoller nächster Schritt
«Teuer und am Ende verloren.»Werturteil, zulässigAllgemein antworten, kein Mandatsbezug
«Die Anwältin hat die Frist verpasst.»Tatsachenbehauptung, Nachweis berührt BerufsgeheimnisFachlich prüfen lassen; nicht öffentlich richtigstellen
Gegenpartei schreibt während laufendem Prozess «Finger weg»Möglicher InteressenkonfliktDokumentieren, Meldung prüfen
«Veruntreut Kostenvorschüsse.»Schwere unbelegte TatsachenbehauptungRechtlich prüfen lassen
1 Stern ohne Text, kein Mandat bekanntUnklarAnfragen und Gegenparteien prüfen

Wann eine individuelle Prüfung für Kanzleien sinnvoll ist

Eine Prüfung lohnt sich vor allem dann, wenn die Bewertung überprüfbare Tatsachen enthält, die nicht stimmen, wenn kein nachvollziehbarer Kontakt besteht, wenn Personen identifizierbar genannt oder sensible Angaben veröffentlicht werden oder wenn mehrere ähnliche Bewertungen in kurzer Zeit erscheinen. Für sachliche Kritik einer echten Kundin oder eines echten Kunden ist eine ruhige Antwort meist der bessere Weg.

Klare Richtlinienverstösse können Sie kostenlos selbst bei Google melden – die Schritte erklärt der Beitrag Google-Bewertung melden. Für eine fallbezogene Einschätzung bietet Bewertungsanwalt eine kostenlose Ersteinschätzung; Antragstellung, Formulierung und Löschungsverfahren führen in jedem Fall in Deutschland zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus dem Netzwerk durch. Die Betreiberin XSR Agency LTD ist selbst keine Kanzlei. Google entscheidet über jede Entfernung; die Kosten einer Bewertungsentfernung fallen nur pro erfolgreich entfernter Bewertung an.

Dieser Ratgeber beantwortet die häufigsten Fragen rund um das Thema «Google Bewertung Kanzlei» und gehört zu den Branchenratgebern für Schweizer Unternehmen. Bevor Sie etwas melden oder eine Anfrage stellen, hilft die folgende Kurz-Checkliste:

  • Bewertung sichern: Screenshot mit Datum, Profilname, Sternen und vollständigem Wortlaut.
  • Wortlaut aufteilen: Was ist Meinung, was ist eine überprüfbare Tatsache?
  • Interne Unterlagen prüfen, ohne daraus etwas öffentlich zu machen.
  • In einer Antwort keine Personendaten der bewertenden Person oder Dritter nennen.
  • Bei möglichen Ehrverletzungsdelikten beachten: Ein Strafantrag ist innert drei Monaten seit Kenntnis von Tat und Täter zu stellen (Art. 31 StGB).

Häufige Fragen

+Darf eine Gegenpartei meine Kanzlei bewerten?

Das hängt vom Einzelfall ab. Die Gegenpartei hatte Kontakt mit der Kanzlei, war aber nicht Kunde. Wird die Bewertung als Druckmittel eingesetzt oder ist sie belästigend, kann eine Meldung in Betracht kommen.

+Darf ich als Anwalt bestätigen, dass die Person mein Mandant war?

Grundsätzlich nicht. Bereits die Existenz eines Mandats fällt unter das Berufsgeheimnis nach Art. 321 StGB und Art. 13 BGFA.

+Ist «Winkeladvokat» eine Beleidigung?

Das hängt vom Kontext ab. Als zugespitzte Leistungskritik kann es zulässig sein; als reine Herabsetzung ohne Sachbezug kann es die Grenze überschreiten.

+Kann ich mich vom Berufsgeheimnis entbinden lassen, um zu antworten?

Eine Entbindung setzt die Einwilligung der Mandantschaft oder einen Entscheid der Aufsichtsbehörde voraus. Für Antworten auf Bewertungen ist das in der Regel nicht angemessen.

Aus der Praxis

Quellen

Konkrete Bewertung prüfen lassen

Kostenlose Ersteinschätzung. Google entscheidet über die Entfernung – wir sagen Ihnen vorher ehrlich, ob eine Prüfung sinnvoll ist.

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